MINIMIERUNG VON RISIKEN
Schlechte Presse, Androhung von Bussgeldern, schlechte Kundenrezensionen - All das muss nicht sein, mit unserem geschulten Fachpersonal, das Prozesse gemäß EU-DSGVO schon mehrfach eingeführt hat, gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie Ihr Kerngeschäft ohne Verlust von Mitarbeiterkapazitäten problemlos weiterführen können.
Unsere Leistungen

DATENSCHUTZ ALS WETTBEWERBSVORTEIL


Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz EU-DSGVO) schafft einen einheitlichen und unmittelbar geltenden Rechtsrahmen, der den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Europäischen Union gewährleistet. In Deutschland wird Datenschutz zumeist dann herangezogen, wenn jemand etwas verhindern oder verkomplizieren möchte. Das ist aber nicht die Intention hinter der EU-DSGVO!
Ohne einen gesetzlich gesicherten Datenschutz hätten wir zum Beispiel kein Recht auf Auskunft, Korrektur oder Löschung unserer Daten. 
Wer könnte sich nicht ausmalen, was für Einflüsse fehlerhafte Daten oder nicht geregelte Auskünfte über Daten eines Menschen für diesen haben können? Angefangen über falsche Geburtsdaten, Veröffentlichung von Gesundheitsdaten bis hin zu Bonitätsinformationen.
So gilt es im Unternehmen die notwendigen Prozesse beim Umgang mit personenbezogenen Daten datenschutzkonform auszuprägen! Dies schafft für das Unternehmen Rechtssicherheit und bietet Kunden die Sicherheit, dass ihre Daten korrekt verarbeitet und behandelt werden.

Mit ARNELIS heben Sie den Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen!

Leistungen

 

LEISTUNGSPORTFOLIO

  • Gestellung der ARNELIS als externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen

  • Unterrichtung und Beratung im Bereich Datenschutz

  • Individuelle Analyse des IST-Zustandes und Aufzeigen von Schwachstellen in Prozessen

  • Einführung von Datenschutztools

  • Erstellung und Einführung eines individuellen Datenschutzkonzepts

  • Bereitstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

  • Einführung von technisch organisatorischen Maßnahmen (TOMs)

  • Beratung bei der Umsetzung von Prozessen zu Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)

  • Einführung oder Verbesserung des Prozesses zur Bearbeitung von Datenschutzverletzungen